HP · Infektionsschutz und Behandlungsgrenzen
Eigenes Lernbeispiel · keine amtliche Originalprüfungsfrage
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- Richtig: Die Vorschrift regelt die Feststellung und Heilbehandlung bestimmter übertragbarer Krankheiten und enthält Ausnahmen für bestimmte Tests. § 24 nennt die erfassten Krankheiten und Erreger über Verweise auf andere Vorschriften. Die ausdrücklich geregelten Testausnahmen sind gesondert zu beachten.
- Falsch: Die Einwilligung einer Patientin oder eines Patienten hebt den Arztvorbehalt auf. Eine Einwilligung ist keine in § 24 geregelte Ausnahme vom Arztvorbehalt.
- Falsch: Jeder Test auf einen Krankheitserreger ist unabhängig vom Testverfahren ausschließlich Ärzten erlaubt. Diese Aussage ist zu pauschal: Das Gesetz erlaubt bestimmte patientennahe Schnelltests ausdrücklich auch anderen Personen.
Merksatz: Meldepflicht, Behandlungsgrenze und Testausnahme sind unterschiedliche Fragen. Lies bei Rechtsfragen den aktuellen Gesetzestext einschließlich seiner Verweise.
Quelle: Gesetze im Internet: § 24 IfSG
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